Jahreshauptversammlung Dienstag 18. März 2025 19:00 – 21:00 Uhr COREHeiligengeiststr. 6-826121 OldenburgMitgliederversammlung Foto „grüne Grasfeld-Sonnenuntergangsszenerie“ von Aniket Bhattacharya @ Unsplash Wir laden Euch ein zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 18. März 2025. Beginn ist um 19 Uhr im CORE (Raum: großes Auditorium), Heiligengeiststraße 6-8, 26121 Oldenburg. Tagesordnung1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der Tagesordnung Wahl der Versammlungsleitung Wahl einer Protokollführung Bericht aus der Ratsfraktion Haushalt 2024: Bericht des Kassierers Haushalt 2025 und mittelfristige Finanzplanung: Vorstellung, Aussprache und Beschluss Bericht der Kassenprüfer*innen und Entlastung des Kassierers Wahl der neuen Kassenprüfer*innen Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Aussprache Entlastung des Vorstandes Neuwahl des Vorstandes In den Zählpausen Statements unseres neuen Bundestagsabgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, unserer Landtagsabgeordneten Lena Nzume und unserer scheidenden Bundestagsabgeordneten Susanne Menge Verschiedenes Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Sollte die Versammlung wider Erwarten nicht beschlussfähig sein, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Mittwoch, 19. März, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4, 26122 Oldenburg, wiederholt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.2) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht stehen voraussichtlich ab nächster Woche zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Oldenburg Der Vorstand 1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). 2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Veranstaltungsort auf der Karte anzeigen Wenn du auf den Button klickst, werden Daten von openstreetmap.org geladen.Dafür gelten deren Datenschutzrichtlinien. Kartendaten laden