Jahreshauptversammlung


Uhr
CORE
Heiligengeiststr. 6-8
26121 Oldenburg
Jahreshauptversammlung (Foto „grüne Grasfeld-Sonnenuntergangsszenerie“ von Aniket Bhattacharya @ Unsplash)
Foto „grüne Grasfeld-Sonnenuntergangsszenerie“ von Aniket Bhattacharya @ Unsplash

Wir laden Euch ein zu unserer Jahreshauptversammlung am Dienstag, 18. März 2025.
Beginn ist um 19 Uhr im CORE (Raum: großes Auditorium), Heiligengeiststraße 6-8, 26121 Oldenburg.

Tagesordnung1)

    1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Wahl der Versammlungsleitung
    4. Wahl einer Protokollführung
    5. Haushalt 2024: Bericht des Kassierers
    6. Haushalt 2025 und mittelfristige Finanzplanung: Vorstellung, Aussprache und Beschluss
    7. Bericht der Kassenprüfer*innen und Entlastung des Kassierers
    8. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Aussprache
    9. Entlastung des Vorstandes
    10. Neuwahl des Vorstandes
      In den Zählpausen Statements unseres neuen Bundestagsabgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, unserer Landtagsabgeordneten Lena Nzume und unserer scheidenden Bundestagsabgeordneten Susanne Menge
    11. Wahl der neuen Kassenprüfer*innen
    12. Bericht aus der Ratsfraktion
    13. Verschiedenes

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Sollte die Versammlung wider Erwarten nicht beschlussfähig sein, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Montag, 24. März, 19 Uhr, im CORE, Heiligengeiststraße 6-8, 26121 Oldenburg, wiederholt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.2)

Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht stehen voraussichtlich ab nächster Woche zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtverband Oldenburg
Der Vorstand

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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